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Aus der Satzung

Zweck des Fördervereins
Zweck und Gegenstand des Fördervereins sind in § 2 der Satzung beschrieben:
 (1) Der Zweck des Vereines ist insbesondere die Förderung und Unterstützung des Tierschutzes der Wildgehege im Wehringhauser Bachtal in Hagen, die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes sowie die Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger und Mitglieder/-innen in Fragen zu Wald und Wild. Das Satzungswerk wird verwirklicht insbesondere durch die personelle und finanzielle Unterstützung des Hagener Forstamtes bei der Unterhaltung der Wildgehege im Sinne des Tierschutzes, die Beschaffung von Materialien, die sich aus den Sachmitteln des städtischen Haushalts nicht finanzieren lassen und die Durchführung von Veranstaltungen, die Informationen über die Flora und Fauna in Hagen für die Bürger deutlich machen sowie die Verbindung der Bevölkerung zur Natur vertiefen.
 
Der Verein verfolgt das Ziel:
a) die Öffentlichkeit über die Bedeutung des Wildgeheges und des Waldes in seine vielfältigen Schutz-, Nutz- und Erholungsfunktionen für das Gemeinwohl zu informieren und sie auf die vielfältige Tierwelt des einheimischen Waldes hinzuweisen
b) die Öffentlichkeit und insbesondere die Jugend für eine verständnisvolle Einstellung zu Wald und Wild und zu dessen Erhaltung und Pflege zu gewinnen.


(2) Der Verein ist frei von parteipolitischen, weltanschaulichen und konfessionellen Bindungen.
 
(3) Gegenstand des Vereins ist es:
a) die Wildgehege und den Naturerlebnispfad zu fördern und weiter zu entwickeln
b) die Zusammenarbeit zwischen den Trägern der Wildgehege zu fördern


Gemeinnützigkeit
Nach § 3 der Satzung verfolgt der Förderverein ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mitgliedschaft
In § 4 (1) der Satzung ist geregelt, wer Mitglied des Fördervereins werden kann. Mitglieder können natürliche und juristische Personen, Firmen und Gesellschaften werden, die sich bereit erklären, die Vereinszwecke und –ziele aktiv oder materiell zu unterstützen sowie die Mitgliedschaft zu angeschlossenen Verbänden und deren Satzungen anzuerkennen.

Satzung
Eine vollständige Satzung des Fördervereins kann hier heruntergeladen werden.




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Bei Notfällen im oder am Wildpark wenden Sie sich bitte an den Bereitschaftsdienst des WBH: Tel.: 02331/3677-499 Auch an Wochenenden und Feiertagen.

 

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Aktiv Treff

Unser nächstes Treffen findet nach Absprache statt.

Treffpunkt Wanderparkplatz obere Pelmkestraße.

Weitere Termine hier.

 

Termine

In der neuen Rubrik Termine finden Sie alles zu bevorstehenen Treffen!

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Rundflug

Liebe Besucher,

folgen Sie uns zu einem

kleinen interessanten

Rundflug

über unser Damwildgehege.

Dort wird gerade ein

Muffelhügel gebaut.

Auf diesem können sich

die Tiere die Hufe wetzen,

so wie Sie es aus Ihrem

natürlichen Umfeld kennen.

Viel Spass

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